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IBA-Studierhaus e.V.

Das Genehmigungsverfahren ist in aufeinander aufbauende Phasen unterteilt. Die zeitliche Abfolge ist dabei stark von unterschiedlichen Faktoren abhängig und kann sich über mehrere Monate hinziehen. Folgende Schritte sind in der Regel durchzuführen:
 
Die Vorlaufphase: Erstellung des planerischen Grundkonzepts und die landesplanerische Abfrage zur Raumordnung
 
Die Gemeindevertretung erstellt den Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung/Änderung des Bebauungsplanes
Es wird eine Planungsanzeige beim Landkreis eingereicht und diese an die Raumordnungsbehörde weitergereicht
Es wird ein Entwurfskonzept mit Begründung und Festlegung zur Umweltprüfung eingereicht
 
Die Öffentlichkeit, die Behörden, die Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden u. a. müssen miteinbezogen werden es folgt der Auslegungsbeschluss
 
Ein Abwägungsvorhaben mit Beschluss wird in der Gemeindevertretersitzung erstellt. Es ermittelt und bewertet die Hinweise, Anregungen und Bedenken der vorgetragenen Stellungsnahmen
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzungsfassung mit Planunterlage, Begründung und Umweltbericht
Der Bebauungsplan wird ausgefertigt und bekannt gegeben
Es wird eine Bauanzeige zum Bauvorhaben erstellt
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