Versicherung

 

 

 

 



Im Rahmen Ihres Hausbootbaus gibt es Wagnisse, die Sie mit Versicherungen absichern, um finanzielle Risiken auszuschließen. Dabei geht es um die Gefahren durch Einrichtung und Betrieb einer Baustelle für Sie, Ihre Helfer oder Ihre Nachbarn. Und zu guten Schluss ist auch Ihr gebautes Haus Gefahren ausgesetzt. Gegen diesen Einfluss können Sie sich schützen, indem Sie geeignete Versicherungen abschließen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über verschiedene Versicherungen, die Sie, andere und Ihr Objekt absichern.

Die Baufertigstellungsversicherung übernimmt Mehrkosten, die entstehen, wenn das beauftragte Bauunternehmen während der Bauphase zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Mehrkosten können sich aus der Beauftragung eines oder mehrerer anderer Unternehmen zur Fertigstellung ergeben. Jedoch ist diese Versicherung unnötig, wenn Ihr Baupartner eine Vertragserfüllungs- und eine Gewährleistungsbürgschaft vorweisen kann.


Diese Versicherung schützt vor Schäden während der Bauzeit. Versichert sind im Allgemeinen unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen von Leistungen durch höhere Gewalt während der Bauzeit.

Versichert sind Schäden durch:
Ereignisse wie Sturm, Frost, Hagel, Regen, 
Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der Erfüllungsgehilfen bzw. Auftragnehmer,
Beschädigungen durch fremde Personen,
Ausführungsfehler,
Unachtsamkeit,
Ungeschicklichkeit der Ausführenden,
Diebstahl fest mit dem Gebäude verbundener Teile,

Versicherte Leistungen sind:
Schadensgutachterkosten,
Baugrund und Bodenmassen,
Aufräumungskosten,
Unvorhergesehene Schäden,
Schäden im Bergbaugebiet,
Gefahr des Aufschwimmens,
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung,
Schäden durch Leitungswasser und Sturm an fertig gestellten Bauteilen.

Hier besteht für Bauherren grundsätzlich ein Haftungsrisiko, da durch das Bauvorhaben eine Gefahrenquelle für sich und andere geschaffen wird. Entstehen also Schäden durch das Bauvorhaben, so kann der Bauherr von Dritten in Anspruch genommen werden. Dies könnte auch der Fall sein, wenn er sachkundige Personen, wie Handwerker, Architekten, etc. beauftragt hat, da Bauherren nicht von ihrer Sorgfaltspflicht befreit werden. Hier hilft während der gesamten Bauzeit die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung weiter. Sie schützt vor Ansprüchen, wenn der entstandene Schaden durch das Bauvorhaben eingetreten ist. Beispielsweise könnten Passanten oder parkende Autos durch Baumaterial beschädigt werden. Nach der Fertigstellung empfiehlt sich eine private Haftpflichtversicherung.

Die Bauhelferversicherung ist dann notwendig, wenn Eigenleistung erbracht werden sollen. Üblich ist, dass Freunde und Bekannte bei der Erbringung der Eigenleistungen helfen. Diese müssen bei der Bau-Berufsgenossenschaft (BauBG) gemeldet werden und sind beitragspflichtig. Der Beitrag richtet sich nach der Menge der geleisteten Arbeitsstunden Sie als Bauherr und Ihr Ehepartner sind z. B. nicht versichert und können sich privat oder auch bei der BauBG versichern. Eine Bauhelferversicherung gibt Ihnen und Ihren Helfern einen erweiterten Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls.

Auch der Rohbau sollte gegen Schäden durch Brand, Blitz oder Explosionen versichert sein. Manche Banken koppeln teilweise die Kredite daran, das das Bauvorhaben schon im Vorfeld gegen diese Schäden abgesichert wird. Deshalb sollte der Bauherr eine entsprechende Feuerrohbauversicherung abschließen.

Da für das fertige Haus eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen ist, empfiehlt es sich, diesen Vertragsabschluss etwas vorzuziehen. Für den Bauherrn ist wichtig, dass hier für die Rohbauzeit auch eine Feuerrohbauversicherung mit eingeschlossen ist. Ist das Gebäude bezugsfertig, gilt der Deckungsumfang der Wohngebäudeversicherung. Die Wohngebäudeversicherung umfasst Leitungswasserschäden, wie Rohrbrüche, Frostschäden und Sturmschäden. Wenn sich Bauherren nach der Fertigstellung auch zusätzlich vor Überschwemmungen des Grundstückes, Erdbeben, Erdrutsch oder Schneedruck schützen möchte, so ist eine erweitere Elementarschadenversicherung notwendig.

Die Wohngebäudeversicherung benötigt jeder Hauseigentümer. In der Regel wird dieser Versicherungsschutz von den Banken gefordert, da die Immobilie meistens finanziert wird.

Leistungsumfang:
Feuerversicherung,
Leitungswasserversicherung,
Sturm- und Hagelversicherung,
Elementarschadenversicherung,
und die Glasbruchversicherung.

Diese Versicherungen können jeweils einzeln abgeschlossen werden, Sie können auf die eine oder andere verzichten oder mehrere kombiniert abschließen. Kombinierte Versicherungen bieten i. d. R. günstigere Tarife. So übernehmen diese z. B. auch durch den Schadensfall bedingte Kosten für eine Ersatzunterkunft. Zur Ermittlung der Versicherungssumme wird der "gleitende Neuwert" angesetzt, der pro Jahr neu berechnet wird. Die Versicherungssumme und auch die Versicherungsbeiträge verändern sich also entsprechend dem Baukostenindex.

Schäden durch Naturereignisse, wie Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck, können Bauherren durch eine Elementarschadenversicherung versichern. Diese Versicherung stellt eine Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung dar.

Zur Absicherung von Krediten bei der Finanzierung eines Hauses bietet sich diese spezielle Versicherung an. Hier handelt es sich um eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme und Beiträge entsprechend der Tilgung abnehmen. Aufgrund dieser Eigenheit unterscheidet sie sich von der üblichen Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme.

Häufig steckt ein kleines Vermögen in dieser Position. Werden bei einem Einbruch Gegenstände beschädigt oder entwendet, ersetzt die Hausratversicherung diese bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Aufgrund der fehlenden Klarheit der Werte wird oft eine pauschale Versicherungssumme angeboten, die von 650 € je Quadratmeter Wohnfläche ausgeht. Schließen Sie diese pauschale Versicherungssumme ab, erhalten Sie von der Hausratversicherung als Belohnung den sogenannten "Unterversicherungsverzicht". Dies ist eine Klausel in der Police, die besagt, dass der Versicherer keine Abzüge vornimmt, wenn sich nach einem gemeldeten Schaden herausstellt, dass die vereinbarte Versicherungssumme niedriger war als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats.

Wenn Sie also keinen Überblick über den Wert Ihres Hausrats haben, empfiehlt es sich die Pauschale über 650 € pro Quadratmeter zu versichern. Nicht zu vergessen der Fahrraddiebstahl, der bei der Hausratversicherung mitzuversichern ist. Fahrräder sind auch bei Diebstahl außerhalb Ihres Hauses versichert, insofern sie angeschlossen und nicht über Nacht außerhalb Ihres Hauses und Grundstückes stehen gelassen werden.
 
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